AGB
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN INTERNET
- SHOP
DREI-TALSPERREN-MARATHON e.V.
DREI-TALSPERREN-MARATHON e.V.
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1)
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das
Vertragsverhältnis zwischen DREI-TALSPERREN-MARATHON e.V. und den Verbrauchern
und Unternehmern, die das Shop- Internetangebot von DREI-TALSPERREN-MARATHON
e.V. nutzen (im Folgenden "Käufer" genannt). Die AGB betreffen die
Nutzung der Website WWW.DREI-TALSPERREN-MARATHON.de. Maßgeblich ist jeweils die
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Die Vertragssprache ist
Deutsch.
(2)
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die
mit DREI-TALSPERREN-MARATHON e.V. in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies
ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
kann.
Unternehmer im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit mit DREI-TALSPERREN-MARATHON e.V. in eine
Geschäftsbeziehung treten.
§ 2 Vertragsschluss
(1)
Die Angebote von DREI-TALSPERREN-MARATHON e.V. im Internet stellen eine
unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, bei DREI-TALSPERREN-MARATHON
e.V. Waren zu bestellen.
(2)
Durch die Bestellung des gewünschten Kaufgegenstands im Internet gibt der
Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(3) DREI-TALSPERREN-MARATHON
e.V. ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Tagen unter Zusendung einer
Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung wird übermittelt durch
E-Mail. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt das Angebot
als abgelehnt.
§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
(1)
Die Bezahlung der Waren erfolgt entweder per Vorkasse/ Überweisung oder per Barzahlung
in der Geschäftsstelle. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall bestimmte
Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.
(2)
Bei Zahlung per Vorkasse/ Überweisung verpflichtet sich der Käufer, den
Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich zu zahlen.
(3)
Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede
Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es
sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein
würde.
(4)
Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt
für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften,
an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht
Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(5)
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
§ 4 Lieferung/Versandkosten/Kosten der
Rücksendung
(1)
Die Lieferung erfolgt durch Sendung des Kaufgegenstands an die vom Käufer
mitgeteilte Adresse. Soweit Lieferung gegen Vorkasse/ Überweisung vereinbart
ist, beträgt die Lieferfrist bis zu 14, bei individuell auf Kundenwunsch
gefertigten Artikeln (z. B. Trikots) 30 Werktagen nach Erhalt des Kaufpreises.
Ansonsten beträgt die Lieferfrist bis zu 14, bei individuell auf Kundenwunsch
gefertigten Artikeln (z. B. Trikots) 30 Werktagen nach Versand der
Auftragsbestätigung.
(2)
Die Kosten für den Versand des Kaufgegenstands betragen
- Innerhalb Deutschlands versandkostenfrei
- bei Lieferung ins EU- Ausland unabhängig vom Bestellwert pauschal 20,00 EUR
- in das außereuropäische Ausland auf Anfrage
- bei Lieferung ins EU- Ausland unabhängig vom Bestellwert pauschal 20,00 EUR
- in das außereuropäische Ausland auf Anfrage
Wenn der Käufer eine spezielle Art der
Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, so hat er auch diese
Mehrkosten zu tragen.
(3)
Erwirbt der Käufer den Kaufgegenstand für seine gewerbliche oder berufliche
Tätigkeit, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung des Kaufgegenstands auf ihn über, sobald DREI-TALSPERREN-MARATHON
e.V. den Kaufgegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(4)
Ist der Käufer Verbraucher und macht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so
sind paketversandfähige Sachen zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung hat
der Käufer dann zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht
und dies nicht anders schriftlich vereinbart worden ist.
(5)
Sinkt der in §4 (2) beschrieben ursprüngliche Bestellwert durch Teilwiderruf
und Teilrücksendung auf unter 80,00 Euro (das bedeutet: hat die bei dem Kunden
verbliebene Ware einen Wert von unter 80,00 Euro ), so hat der Käufer
nachträglich die in §4 (2) beschriebe Versandkostenpauschale in Höhe von 5,00
Euro zu tragen. Die Versandkostenpauschale wird von dem Betrag einbehalten, den
DREI-TALSPERREN-MARATHON e.V. an den Käufer auf Grund des Teilwiderrufs und der
Teilrücksendung zurückzuerstatten hat. Bzgl. der Kosten der Rücksendung greifen
die Regelungen der § 4(4) und § 5
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum von DREI-TALSPERREN-MARATHON e.V.
Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von DREI-TALSPERREN-MARATHON e.V. nicht zulässig.
Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von DREI-TALSPERREN-MARATHON e.V. nicht zulässig.
§ 6 Preise
Der im jeweiligen Angebot angegebene
Preis für den Kaufgegenstand versteht sich als Endpreis einschließlich
eventuell anfallender Umsatzsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Preis
umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten.
§ 7 Rücktritt
(1) DREI-TALSPERREN-MARATHON
e.V. ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der
Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die
Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich
der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines
solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor
Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine
taugliche Sicherheit zu erbringen.
(2)
Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts
bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
§ 8 Gewährleistung
(1)
Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
a.
DREI-TALSPERREN-MARATHON e.V. trägt
Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich
innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel,
so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn,
diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels
unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss
der Käufer beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des
Kaufgegenstands vorlag.
b.
Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe
mangelhaft, hat der Käufer die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung erfolgen soll. DREI-TALSPERREN-MARATHON e.V. ist
berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
c.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der
Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung)
oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen.
Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
d.
Ansprüche des Käufers wegen Mängeln
verjähren in zwei Jahren, beim Verkauf gebrauchter Sachen in einem Jahr. Die
einjährige Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche.
(2)
Gewährleistung gegenüber Unternehmern
a.
Ist der Kauf für DREI-TALSPERREN-MARATHON
e.V. und den Käufer ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die gelieferte Ware
unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und DREI-TALSPERREN-MARATHON
e.V. erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der
Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind DREI-TALSPERREN-MARATHON
e.V. innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich
anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer
trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt
der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
b.
Bei Mängeln leistet DREI-TALSPERREN-MARATHON
e.V. nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
c.
Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln
verjähren in einem Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt nicht für
Schadensersatzansprüche.
(3)
Liefert DREI-TALSPERREN-MARATHON e.V. zum Zwecke der Nacherfüllung einen
mangelfreien Kaufgegenstand, kann DREI-TALSPERREN-MARATHON e.V. vom Käufer
Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.
(4)
Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei
Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen
keinen Anspruch gegen DREI-TALSPERREN-MARATHON e.V.
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1)
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende
Schäden haftet DREI-TALSPERREN-MARATHON e.V. nur, soweit diese Schäden auf
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht durch DREI-TALSPERREN-MARATHON e.V. oder
deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Eine darüberhinausgehende
Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von DREI-TALSPERREN-MARATHON
e.V. gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem
Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
(2)
Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das
Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden.
Wir haften daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit unseres
Internetshops.
§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand
(1)
Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur
insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts
des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(2)
Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von DREI-TALSPERREN-MARATHON
e.V. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt sind.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB
ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen
Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall
einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass
ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
Ende der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Verbraucherschlichtungen
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur
Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog.
„OS-Plattform“) bereitgestellt. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur
außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglichen
Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen.
Marathonverein Eibenstock
e.V. nimmt derzeit an keinem Verbraucherschlichtungsverfahren teil.